BVFMW e.V. - Bundesverband
Freier Kfz-Mehrmarkenwerkstätten e.V.
Der Verein fördert und vertritt die Interessen
von rund 18.000 Freien und Systemgebundenen
Kfz-Mehrmarkenwerkstätten im Bereich des Pkw-Reparaturmarktes
Deutschland. Der Verein setzt sich für die Verbesserung der
Bekanntheit zum Autofahrer und Existenzsicherung dieser Freien und
Systemgebundenen Kfz-Mehrmarkenwerkstätten im Pkw-Reparaturmarkt
Deutschland ein.
| Aktuell -
Kooperation mit FleetAdvokat in trockenen
Tüchern |
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Bundesverband verfügt ab Mai über
eigene Rechtsvertretung Kooperation mit FleetAdvokat in trockenen
Tüchern FleetAdvokat hat sich als Rechtsanwaltskanzlei
auf das Recht rund um das Auto spezialisiert, insbesondere in den
Bereichen des Automobil-, Verkehrs-, Schadens, Versicherungs-, und
Werkstattrechts. Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht zählten zwar
bislang nicht zu den Schwerpunkten, werden jedoch auch mit
abgedeckt. FleetAdvokat hat bislang die Sichtweisen von
Flottenbetreibern, Werkstätten und Fahrzeugnutzern bei der
Rechtsdurchsetzung vertreten. Ziel der Kooperation zwischen dem BVFMW e. V.
und FleetAdvokat ist es, den BVFMW e.V. und seine Mitglieder in
rechtlichen Belangen zu beraten und zu
vertreten. Der BVFMW e.V. wird durch die Kooperation sein Beratungs-
und Leistungsangebot deutlich ausweiten. FleetAdvokat wird sich
durch die bisherige Spezialisierung (Recht rund ums Auto) stark in
die rechtliche Beratung und Prozessführung zu noch nicht geklärten
Rechtsfragen einbringen und zusammen mit dem BVFMW e.V. gerichtliche
Entscheidungen aktiv und gestalterisch herbeiführen.
Diese Kooperation bietet dem BVFMW e. V. exklusiv folgende Leistungen: Der BVFMW e.V. verfügt durch die Kooperation über eine eigene „Rechtsabteilung“, kann dadurch im Außenverhältnis unter Hinweis auf die Kooperation mit FleetAdvokat in Gestalt von Rechtsanwalt Christian Krumrey aktiv Rechtsberatung anbieten und für die Vereinsmitglieder Recht durchsetzen. Telefonische Rechtsfragen (Rechtsberatung) der Vereinsmitglieder werden über die Geschäftsstelle koordiniert und für BVFMW e.V. – Mitglieder kostenlos erbracht. Dies gilt auch für den Vorstand und die Mitglieder des Meisterbeirates. FleetAdvokat ist dazu bereit, gemeinsam mit dem BVFMW e.V. streitige Rechtsfragen (Grauzonen) nicht nur außergerichtlich, sondern insbesondere gerichtlich durchzufechten und somit Präzedenzfälle in Form von Urteilen zu erstreiten. Die Erarbeitung von Handlungsleitfäden zu rechtlich relevanten Themen für Mitglieder des BVFMW e.V. wird durch FleetAdvokat aktiv unterstützt. Mehr zu diesem Thema und ein ausführliches Interview mit RA Christian Krumrey lesen Sie in Kürze hier. |
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EU stärkt die Rechte
freier Werkstätten |
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Artikel: Erschienen in der FRANKENPOST am 18.06.2010 - Ressort Wirtschaft
Der Bundesverband der Freien Werkstätten
begrüßt die neue Verordnung. "Sie sichert uns das Recht auch der
Reparatur von Neufahrzeugen, ohne dass die Kunden ihre
Herstellergarantie verlieren", betont Frank Kaufhold,
Geschäftsführer des Bundesverbandes der Freien
Kfz-Mehrmarkenwerkstätten in Osnabrück. Allerdings sollten
Autofahrer bei der Auswahl ihrer freien Werkstatt darauf achten,
dass diese tatsächlich nach den Herstellervorgaben arbeitet und
gegebenenfalls gezielt danach fragen. "Eine gute Werkstatt kommt
dieser Informationspflicht gerne nach." In
Deutschland gibt es nach Angaben von Kaufhold "etwa 18 500 freie
Werkstätten und 20 000 Vertragswerkstätten". Nach einer Studie der
Gesellschaft für Konsumforschung aus dem vergangenen Jahr sind
Inspektionen und Reparaturen in freien Werkstätten oft deutlich
preiswerter als in Vertragswerkstätten. Für Kaufhold liegt nicht
zuletzt darin der Grund, dass die Kfz-Werkstätten in seinem Verband
"bundesweit kontinuierliche Zuwachsraten um durchschnittlich sechs
Prozent jährlich haben". fz |
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| Werkstattmarketing | ||
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Sagen Sie es Ihren Kunden… Sie bieten Service, Wartung und Inspektion für Neuwagen! Der Fahrzeugbestand in Deutschland verändert sich dramatisch. Bis zum Jahresende werden nach aktuellen Prognosen bis zu 2 Millionen alte Fahrzeuge unter Verwendung der Abwrack-/Umweltprämie durch Neufahrzeuge ersetzt. "Service auch für Neuwagen in der Garantiezeit… dürfen wir das?", eine Frage, die uns oft gestellt wird. In Anbetracht der Tatsache, dass das für Sie als Freie so wichtige Segment II und III derzeit deutlich schrumpft, wohl eine mehr als existenzielle Frage. |
Zur Klärung: Für alle Automarken
sichert Ihnen die GVO 1400/2002 der EU, unterstützt durch
den Gesetzgeber nach §§ 433 ff. BGB, die Möglichkeit, an
Neufahrzeugen Service-, Wartungs-, Reparatur- und
Inspektionsarbeiten zu erbringen, ohne dass der
Fahrzeughalter seine Gewährleistungsansprüche/ Garantie
gegenüber dem Fahrzeughersteller verliert. Voraussetzung ist
jedoch, dass Sie diese Arbeiten nach Herstellervorgaben
erfüllen! |
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Hof/Osnabrück