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BVFMW e.V. - Bundesverband Freier Kfz-Mehrmarkenwerkstätten e.V.
 
Der Verein fördert und vertritt die Interessen von rund 18.000 Freien und Systemgebundenen Kfz-Mehrmarkenwerkstätten im Bereich des Pkw-Reparaturmarktes Deutschland. Der Verein setzt sich für die Verbesserung der Bekanntheit zum Autofahrer und Existenzsicherung dieser Freien und Systemgebundenen Kfz-Mehrmarkenwerkstätten im Pkw-Reparaturmarkt Deutschland ein.

 

Aktuell - Kooperation mit FleetAdvokat in trockenen Tüchern

Bundesverband verfügt ab Mai über eigene Rechtsvertretung

Kooperation mit FleetAdvokat in trockenen Tüchern 

FleetAdvokat hat sich als Rechtsanwaltskanzlei auf das Recht rund um das Auto spezialisiert, insbesondere in den Bereichen des Automobil-, Verkehrs-, Schadens, Versicherungs-, und Werkstattrechts. Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht zählten zwar bislang nicht zu den Schwerpunkten, werden jedoch auch mit abgedeckt. FleetAdvokat hat bislang die Sichtweisen von Flottenbetreibern, Werkstätten und Fahrzeugnutzern bei der Rechtsdurchsetzung vertreten. 

Ziel der Kooperation zwischen dem BVFMW e. V. und FleetAdvokat ist es, den BVFMW e.V. und seine Mitglieder in rechtlichen Belangen zu beraten und zu vertreten. Der BVFMW e.V. wird durch die Kooperation sein Beratungs- und Leistungsangebot deutlich ausweiten. FleetAdvokat wird sich durch die bisherige Spezialisierung (Recht rund ums Auto) stark in die rechtliche Beratung und Prozessführung zu noch nicht geklärten Rechtsfragen einbringen und zusammen mit dem BVFMW e.V. gerichtliche Entscheidungen aktiv und gestalterisch herbeiführen.  

Diese Kooperation bietet dem BVFMW e. V. exklusiv folgende Leistungen:  

Der BVFMW e.V. verfügt durch die Kooperation über eine eigene „Rechtsabteilung“, kann dadurch im Außenverhältnis unter Hinweis auf die Kooperation mit FleetAdvokat in Gestalt von Rechtsanwalt Christian Krumrey aktiv Rechtsberatung anbieten und für die Vereinsmitglieder Recht durchsetzen. Telefonische Rechtsfragen (Rechtsberatung) der Vereinsmitglieder werden über die Geschäftsstelle koordiniert und für BVFMW e.V. – Mitglieder kostenlos erbracht. Dies gilt auch für den Vorstand und die Mitglieder des Meisterbeirates. FleetAdvokat ist dazu bereit, gemeinsam mit dem BVFMW e.V. streitige Rechtsfragen (Grauzonen) nicht nur außergerichtlich, sondern insbesondere gerichtlich durchzufechten und somit Präzedenzfälle in Form von Urteilen zu erstreiten.  Die Erarbeitung von Handlungsleitfäden zu rechtlich relevanten Themen für Mitglieder des BVFMW e.V. wird durch FleetAdvokat aktiv unterstützt. Mehr zu diesem Thema und ein ausführliches Interview mit RA Christian Krumrey lesen Sie in Kürze hier.

 

EU stärkt die Rechte freier Werkstätten


Artikel: Erschienen in der FRANKENPOST am 18.06.2010 -

Ressort Wirtschaft

 

Hof/Osnabrück - Freie Kfz-Werkstätten sollen nach dem Willen der EU künftig den gleichen Zugang zu Ersatzteilen und Herstellerinformationen haben wie Vertragswerkstätten. Um die Garantiezusage der Autohersteller nicht zu verlieren, mussten Autobesitzer bisher bei Inspektionen bestimmte Vertragswerkstätten aufsuchen. Auch damit ist nach einer neuen EU-Regelung nun Schluss. Zudem dürfen freie Werkstätten bei Inspektionen auch Ersatzteile anderer Firmen einbauen - es müssen nicht immer die oft erheblich teureren Originale sein. "Ich bin fest davon überzeugt, dass sich die Reparatur- und Wartungskosten künftig verringern werden", erklärte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia seine Reform.

Der Bundesverband der Freien Werkstätten begrüßt die neue Verordnung. "Sie sichert uns das Recht auch der Reparatur von Neufahrzeugen, ohne dass die Kunden ihre Herstellergarantie verlieren", betont Frank Kaufhold, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Kfz-Mehrmarkenwerkstätten in Osnabrück. Allerdings sollten Autofahrer bei der Auswahl ihrer freien Werkstatt darauf achten, dass diese tatsächlich nach den Herstellervorgaben arbeitet und gegebenenfalls gezielt danach fragen. "Eine gute Werkstatt kommt dieser Informationspflicht gerne nach."

In Deutschland gibt es nach Angaben von Kaufhold "etwa 18 500 freie Werkstätten und 20 000 Vertragswerkstätten". Nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung aus dem vergangenen Jahr sind Inspektionen und Reparaturen in freien Werkstätten oft deutlich preiswerter als in Vertragswerkstätten. Für Kaufhold liegt nicht zuletzt darin der Grund, dass die Kfz-Werkstätten in seinem Verband "bundesweit kontinuierliche Zuwachsraten um durchschnittlich sechs Prozent jährlich haben". fz
BU: Frank Kaufhold

 
Werkstattmarketing
Sagen Sie es Ihren Kunden…
Sie bieten Service, Wartung und Inspektion für Neuwagen!

Der Fahrzeugbestand in Deutschland verändert sich dramatisch. Bis zum Jahresende werden nach aktuellen Prognosen bis zu 2 Millionen alte Fahrzeuge unter Verwendung der Abwrack-/Umweltprämie durch Neufahrzeuge ersetzt.

"Service auch für Neuwagen in der Garantiezeit… dürfen wir das?", eine Frage, die uns oft gestellt wird. In Anbetracht der Tatsache, dass das für Sie als Freie so wichtige Segment II und III derzeit deutlich schrumpft, wohl eine mehr als existenzielle Frage.

Zur Klärung: Für alle Automarken sichert Ihnen die GVO 1400/2002 der EU, unterstützt durch den Gesetzgeber nach §§ 433 ff. BGB, die Möglichkeit, an Neufahrzeugen Service-, Wartungs-, Reparatur- und Inspektionsarbeiten zu erbringen, ohne dass der Fahrzeughalter seine Gewährleistungsansprüche/ Garantie gegenüber dem Fahrzeughersteller verliert. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie diese Arbeiten nach Herstellervorgaben erfüllen!
 
Technisch ist dieses für Sie als kompetent ausgebildete Fachleute, vor Ort in den Freien Werkstätten, kein Problem… 
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